Feuerlöscher

Feuerlöscher

Prüfung

Feuerlöschgeräte Prüfung nach DIN 14 406 Teil 4
Diese Norm gilt für tragbare Handfeuerlöschgeräte (Löscher) nach DIN 14 406 Teil 1. Diese Auflage enthält Festlegungen, um die Instandhaltung der Löscher durch Sachkundige zugrundegelegt werden sollen.

Anmerkung:
Behälter der Dauerdrucklöscher und Gaslöscher und deren druckbeaufschlagte Ausrüstungsteile müssen nach Betriebssicherheitsverordnung der wiederkehrenden Prüfung durch befähigte Personen/Sachverständige unterzogen werden.

Weitere Maßnahmen:

Gesetzliche Vorschriften

Brandklassen

Einteilung der Brandklassen
Aufgrund ihres unterschiedlichen Brandverhaltens werden brennbare Stoffe in Brandklassen eingeteilt:

Brandklasse-A
feste Glut bildende Stoffe
Brandklasse-B
flüssige oder flüssig werdende Stoffe
Brandschutzklasse-C
gasförmige Stoffe
Brandschutzklasse-D
brennbare Metalle
Brandschutzklasse-F
brennbare Speiseöle/-fette

Wie man es nicht macht…