Druckgas­flaschen

Druckgas­flaschen

Die wiederkehrende Prüfung nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung durch den Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins beinhaltet im Wesentlichen die nachstehend beschriebenen Arbeitsgänge:

TG-Flaschen werden ausschließlich durch den Sachverständigen des TÜV geprüft.

Bei starken Verschmutzungen (z.B. Rost, Öl) schreibt der Sachverständige eine Innenreinigung durch Innenstrahlen/Rollen der Flasche vor

Auf Kundenwunsch können weitere Dienstleistungen durchgeführt werden z.B. Ventilüberholung, Lackieren der Flasche, Füllen der Flasche usw.